Ganztags-Betreuung in der Grundschule ab 2026/2027
Der Rechtsanspruch bedeutet grundsätzlich, dass die Gemeinde 8h Betreuung anbieten muss. Das istalso keine freiwillige Leistung mehr. Der anspruch kann auf 2 Arten erfüllt werden:
1. Eine Ganztags-Grundschule in Kombination mit Betreuung in Randzeiten.
- Die Schule deckt hier anteilig mehr Zeit der verpflichtenden 8h ab. Schulpflicht während 8h.
- Gleichzeitig fällt jedoch der Zuschuss für jegliche Betreuung vor und nach den 8h durch die Ganztagsschule weg.
- Diese Betreuung würde entsprechend teuer werden pro Stunde.
2. Eine Halbtags-Grundschule in Kombination mit Betreuung in Randzeiten. (Praktisch die Situation heute in St. Leon-Rot)
- Die Schule deckt hier anteilig weniger Zeit der verpflichtenden 8h ab. Schulpflicht entsprechend nur halbtags.
- Der vorhandene Zuschuss für Betreuung vor und nach der Halbtags-Grundschule bleibt erhalten wie heute
Eine “freiwillige Ganztagsschule” als Option wird von der Gemeindeverwaltung aus verschiedenen Gründen nicht in Erwägung gezogen.