Ganztags-Betreuung in der Grundschule ab 2026/2027

Der Rechtsanspruch bedeutet grundsätzlich, dass die Gemeinde 8h Betreuung anbieten muss. Das istalso keine freiwillige Leistung mehr. Der anspruch kann auf 2 Arten erfüllt werden:

1. Eine Ganztags-Grundschule in Kombination mit Betreuung in Randzeiten.

  • Die Schule deckt hier anteilig mehr Zeit der verpflichtenden 8h ab. Schulpflicht während 8h.
  • Gleichzeitig fällt jedoch der Zuschuss für jegliche Betreuung vor und nach den 8h durch die Ganztagsschule weg. 
  • Diese Betreuung würde entsprechend teuer werden pro Stunde.

2. Eine Halbtags-Grundschule in Kombination mit Betreuung in Randzeiten. (Praktisch die Situation heute in St. Leon-Rot)

  • Die Schule deckt hier anteilig weniger Zeit der verpflichtenden 8h ab. Schulpflicht entsprechend nur halbtags.
  • Der vorhandene Zuschuss für Betreuung vor und nach der Halbtags-Grundschule bleibt erhalten wie heute

Eine “freiwillige Ganztagsschule” als Option wird von der Gemeindeverwaltung aus verschiedenen Gründen nicht in Erwägung gezogen.

Ganztags-Grundschule PRO CONTRA